Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit jedes Mitarbeiters erfassen — nicht nur Überstunden. Chrontic erledigt das automatisch bei jedem Zeiteintrag, ganz ohne zusätzliche Einrichtung.
Im Mai 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber bereits nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit jedes Mitarbeiters zu erfassen — eine Pflicht, die sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 ergibt. Eine Reform, die dies ausdrücklich im Arbeitszeitgesetz verankern soll, wird derzeit noch im Bundestag diskutiert — die zugrunde liegende Erfassungspflicht wartet darauf jedoch nicht: Sie gilt bereits heute.
Jeder Arbeitsbeginn und jedes Arbeitsende wird automatisch erfasst — Startzeit, Endzeit und Gesamtdauer für jeden Mitarbeiter, an jedem Tag.
Die Zeiterfassung jedes Mitarbeiters wird einzeln geführt und kann auf Anfrage eingesehen, exportiert oder an Behörden oder den Betriebsrat übergeben werden.
Exportieren Sie vollständige Zeitnachweise für jeden Zeitraum als CSV, Excel oder PDF — bereit für eine Arbeitszeitprüfung oder ein internes Audit.
Es gibt keinen separaten „Compliance-Modus". Jeder Zeiteintrag, den Ihr Team ohnehin in Chrontic erfasst, erfüllt die Erfassungspflicht standardmäßig.
Ihr Team führt kein separates Formular zur Einhaltung der Vorschriften — dieselben Zeiteinträge, die für Projekte, Abrechnung und Reporting erfasst werden, sind zugleich der gesetzlich geforderte Nachweis. Nichts wird doppelt geführt oder muss abgeglichen werden.
Administratoren können die erfassten Zeiten aller Teams und Standorte an einer Stelle einsehen und in dem Format exportieren, das eine Prüfbehörde verlangt — ohne sich um eine Tabelle zu sorgen, die nicht mehr mit den tatsächlich erfassten Zeiten übereinstimmt.
Alle Funktionen von Anfang an enthalten — die kostenpflichtigen Stufen erweitern die Plätze, nicht den Funktionsumfang.
Keine Kreditkarte zum Start erforderlich