Hinweis zum Urlaubsverfall: versendet und dokumentiert

Seit dem Max-Planck-Urteil verfällt Urlaub in der Regel erst, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat. Chrontic zeigt, wer noch Resturlaub hat, versendet den Hinweis und speichert, was jeder Person mitgeteilt wurde.

Resturlaub, Übertrag und Hinweis an einem Ort

Vor dem 31. Dezember und dem 31. März stellen sich jedes Jahr dieselben Fragen: Wer hat noch Urlaub offen, wie viel davon ist gesetzlicher Urlaub, was wurde übertragen, und wurden alle informiert? Chrontic beantwortet sie aus denselben Urlaubskonten, mit denen auch Urlaubsanträge berechnet werden. Eine eigene Tabelle dafür braucht niemand.

Hinweis per E-Mail oder Brief

Senden Sie den Hinweis an eine oder viele Personen gleichzeitig per E-Mail, oder drucken Sie einen Brief und vermerken Sie die Übergabe. Ein erneuter Versand ist jederzeit möglich.

Nachweis, was mitgeteilt wurde

Jeder Hinweis wird mit Datum, Absender, Resturlaub, Frist und dem vollständigen Text gespeichert, den die Person erhalten hat. Einträge werden nie geändert; eine Korrektur ist ein neuer Eintrag.

Frist für übertragenen Urlaub

Die Urlaubsregeln legen eine Frist für übertragenen Urlaub fest, standardmäßig den 31. März. An diesem Tag behandelt Chrontic offene übertragene Tage in fester Reihenfolge, statt sie stillschweigend zu löschen.

Gesetzlicher und vertraglicher Urlaub getrennt

Chrontic führt gesetzlichen und vertraglichen Urlaub getrennt. Die Obergrenze für den Übertrag gilt für vertragliche Tage; gesetzliche Tage ohne Hinweis werden vollständig übertragen.

Sehen, wer noch einen Hinweis braucht

Die Seite Urlaubshinweise listet alle Mitarbeitenden mit Resturlaub, gesetzlichen und übertragenen Tagen, Fristen und dem Datum des letzten Hinweises. Ein Filter zeigt nur die Personen, die noch nicht benachrichtigt wurden.

Entscheidungen bleiben beim Menschen

Sind gesetzliche Tage trotz Hinweis zur Frist noch offen, verwirft Chrontic sie nicht selbst. Sie warten auf die Entscheidung der Urlaubsverwaltung, und jede Entscheidung wird protokolliert.

Stand: 22. Oktober 2026

Der Hintergrund in zwei Sätzen

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; übertragener Urlaub in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Max-Planck (C-684/16) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2019 (9 AZR 541/15) verfällt Urlaub grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten vorher auf ihren Resturlaub und den möglichen Verfall hingewiesen hat.

Was das für Ihr Unternehmen im Einzelnen bedeutet, klärt Ihre Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt, wie Chrontic den Hinweis, den Übertrag und die Dokumentation abbildet.

Wer hat noch Urlaub offen?

Die Seite Urlaubshinweise zeigt für das gewählte Jahr alle Mitarbeitenden, für die Sie Urlaubskonten verwalten, mit:

  • dem Resturlaub je Urlaubsart,
  • dem Anteil gesetzlicher Urlaubstage,
  • den aus dem Vorjahr übertragenen Tagen und ihrer Frist,
  • dem Datum und Absender des letzten Hinweises, oder „Noch nicht benachrichtigt“.

Mit dem Filter Nur noch nicht benachrichtigte bleiben genau die Personen übrig, die in diesem Jahr noch keinen Hinweis erhalten haben. Die Zahlen kommen aus denselben Urlaubskonten, mit denen Chrontic auch Urlaubsanträge, Teilzeitwechsel und Ein- und Austritte berechnet. Es gibt keine zweite Liste, die man abgleichen müsste.

Den Hinweis versenden

Wählen Sie eine oder mehrere Personen aus und senden Sie den Hinweis per E-Mail. Die E-Mail nennt:

  • den Stand, an dem gezählt wurde, und die Zahl der offenen Urlaubstage, davon die gesetzlichen,
  • übertragene Tage aus dem Vorjahr mit ihrer Frist,
  • die Bitte, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, mit einem Link zum Urlaubsantrag,
  • den Hinweis, dass nicht genommene Tage nach Ablauf der Fristen verfallen können.

Für Mitarbeitende ohne E-Mail-Adresse drucken Sie einen Brief mit demselben Inhalt und vermerken die Übergabe mit Als übergeben markieren. Ein Hinweis kann jederzeit erneut versendet werden, etwa wenn sich der Resturlaub stark verändert hat.

Den Hinweis versenden nur Personen mit der Berechtigung, Urlaubskonten anzupassen, und nur für die Mitarbeitenden, für die diese Berechtigung gilt.

Was gespeichert wird

Jeder Hinweis wird als eigener Eintrag gespeichert: Person, Urlaubsart, Jahr, Datum, Absender, Kanal (E-Mail oder Brief), Empfängeradresse, die Zahl der offenen Tage zu diesem Zeitpunkt, die Frist und der vollständige Text, den die Person erhalten hat. Einträge werden nicht bearbeitet. Wer einen Hinweis erneut versendet, erzeugt einen weiteren Eintrag; der frühere bleibt erhalten.

So lässt sich später nachvollziehen, wem wann was mitgeteilt wurde, ohne in Postfächern oder Personalakten zu suchen.

Übertrag und Frist zum 31. März

Beim Jahreswechsel überträgt Chrontic offenen Urlaub in das neue Jahr und hält dabei zwei Töpfe auseinander:

  • Vertraglicher Urlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus wird bis zur Obergrenze übertragen, die in den Urlaubsregeln festgelegt ist; was darüber liegt, verfällt zum Jahreswechsel.
  • Gesetzlicher Urlaub ohne Hinweis wird vollständig übertragen. Liegt ein Hinweis vor, gilt dieselbe Obergrenze; was darüber liegt, wird als offene Verbindlichkeit erfasst und nicht gelöscht.

Die Urlaubsregeln legen außerdem eine Frist für übertragene Tage fest, standardmäßig den 31. März. Bis dahin genommene Tage werden zuerst vom Übertrag abgezogen, vertragliche vor gesetzlichen. Am Tag nach der Frist verfallen nur die noch offenen vertraglichen übertragenen Tage. Gesetzliche Tage ohne Hinweis bleiben unverändert. Gesetzliche Tage mit Hinweis werden nicht automatisch gestrichen, sondern warten auf eine Entscheidung der Urlaubsverwaltung. Jeder Verfall und jede Entscheidung wird im Audit-Protokoll gespeichert.

Der Jahresablauf mit Chrontic

  1. Im Herbst: Auf der Seite Urlaubshinweise den Filter „Nur noch nicht benachrichtigte“ setzen und den Hinweis an alle mit Resturlaub senden.
  2. Für Mitarbeitende ohne E-Mail: Brief drucken, übergeben, als übergeben markieren.
  3. Zum Jahreswechsel: Chrontic legt die Urlaubskonten des neuen Jahres an und überträgt den Resturlaub, getrennt nach gesetzlich und vertraglich.
  4. Im ersten Quartal: Übertragene Tage und ihre Frist stehen auf derselben Seite; bei Bedarf einen weiteren Hinweis senden.
  5. Nach der Frist: Offene Entscheidungen zu gesetzlichen Tagen mit Hinweis treffen; offene Verbindlichkeiten stehen auf der Seite Offene Verbindlichkeiten.

Häufige Fragen

Wer kann den Hinweis in Chrontic versenden?

Personen mit der Berechtigung, Urlaubskonten anzupassen. Die Berechtigung kann für das ganze Unternehmen oder nur für einzelne Teams vergeben werden; versendet wird nur an Mitarbeitende in diesem Bereich.

Was steht im Hinweis?

Die Zahl der offenen Urlaubstage zum Stichtag und wie viele davon gesetzlich sind, übertragene Tage mit ihrer Frist, die Bitte, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen, und der Hinweis, dass nicht genommener Urlaub nach Ablauf der Fristen verfallen kann.

Können wir den Hinweis auch auf Papier geben?

Ja. Chrontic druckt einen Brief mit demselben Inhalt. Nach der Übergabe markieren Sie ihn als übergeben, und der Eintrag wird wie eine E-Mail gespeichert.

Wo sehen wir, wer schon einen Hinweis bekommen hat?

Auf der Seite Urlaubshinweise steht bei jeder Person das Datum und der Absender des letzten Hinweises. Der Filter „Nur noch nicht benachrichtigte“ zeigt alle, die im gewählten Jahr noch keinen erhalten haben.

Löscht Chrontic am 31. März automatisch Urlaub?

Nur offene vertragliche Tage aus dem Übertrag verfallen zur Frist. Gesetzliche Tage ohne Hinweis bleiben bestehen, gesetzliche Tage mit Hinweis warten auf eine Entscheidung der Urlaubsverwaltung.

Kann die Frist vom 31. März abweichen?

Ja. Die Frist ist Teil der Urlaubsregeln und lässt sich dort anpassen; der 31. März ist nur die Voreinstellung.

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